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   VG Darmstadt, 20.03.1996 - 5 E 1243/92 (3), V/2 E 1243/92   

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https://dejure.org/1996,10552
VG Darmstadt, 20.03.1996 - 5 E 1243/92 (3), V/2 E 1243/92 (https://dejure.org/1996,10552)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20.03.1996 - 5 E 1243/92 (3), V/2 E 1243/92 (https://dejure.org/1996,10552)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20. März 1996 - 5 E 1243/92 (3), V/2 E 1243/92 (https://dejure.org/1996,10552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer Abschiebung; Beschäftigung eines Ausländers als Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis; Beschäftigung einer Polin als Putzhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1913
  • NVwZ 1996, 930 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 295/00

    Abschiebungskosten; geringfügig Beschäftigte; persönliche Abhängigkeit

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüberstehen (OVG Koblenz, Beschl. v. 26.2.1999 - 11 A 10147/99 -, m. w. N.: Arbeitstätigkeit von nur wenigen Minuten; OVG Lüneburg, Urt. v. 7.12.1990 - 21 A 102/88 -, EZAR 137 Nr. 12; VG Darmstadt, Urt. v. 20.3.1996 - 5 E 1243/92 (3) -, NJW 1996, 1913: Beschäftigung nur an einem Tag).

    Ein Arbeitgeber lässt bei der Beschäftigung eines Ausländers die im Verkehr erforderliche Sorgfalt dann außer acht, wenn er sich vor der Einstellung nicht über dessen Aufenthaltsstatus und den Umfang der diesem erlaubten Erwerbstätigkeit, z. B. durch Vorlage des Passes, informiert (VG Darmstadt, Urt. v. 20.3.1996 - 5 E 1243/92 (3) -, a. a. O.; VGH Kassel, Urt. v. 21.9.1994 - 10 UE 985/94 -, NVwZ-RR 1995, 111 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2000 - 18 A 196/97
    Soweit für die Haftung nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AuslG weiter vorausgesetzt wird, dass derjenige, der den ausländischen Arbeitnehmer beschäftigt hat, dessen Ausreisepflicht bzw. das Nichtvorliegen der erforderlichen Arbeitserlaubnis kannte, oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte kennen können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. April 1997 - 17 A 3412/94 -, m.w.N.; VG Darmstadt, Urteil vom 20. März 1996 - 5 E 1243/92 (3) -, NJW 1996, 1913, bestehen daran für die Klägerin keine Zweifel, denn die Klägerin gibt selbst an, dass ihr bekannt gewesen sei, dass es sich bei Herrn M. um einen abgelehnten Asylbewerber gehandelt habe.
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